Vierzwonull e. V. – Anbauverein im Tecklenburger Land
Gemeinschaftlicher Eigenanbau für die eigenen Mitglieder, im Rahmen des Konsumcannabisgesetzes.
Wer wir sind
vierzwonull e. V. ist eine Anbauvereinigung im Sinne des Konsumcannabisgesetzes. Der Verein baut Cannabis gemeinschaftlich an und gibt es ausschließlich an seine eigenen Mitglieder zum Eigenkonsum weiter. Es gibt keinen Verkauf an Dritte, keinen Versand und keine Gewinnerzielungsabsicht.
ab 21 Jahren
Wir nehmen ausschließlich Mitglieder ab 21 Jahren auf. Damit gehen wir bewusst über die gesetzliche Altersgrenze von 18 Jahren hinaus. Alter und Wohnsitz werden bei der Aufnahme geprüft.
max. 500 Mitglieder
Das Konsumcannabisgesetz begrenzt Anbauvereinigungen auf 500 Mitglieder. Unsere Satzung übernimmt diese Grenze.
3 Monate Mindestdauer
Die Mitgliedschaft läuft mindestens drei Monate. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einem anderen Verein ist ausgeschlossen.
Vorstand
Der Vorstand führt den Verein ehrenamtlich. Für Prävention, Sicherheit und Sachkunde sind eigene Beauftragte benannt.
Wie es begann und wo wir stehen
Von der Gründung über den Erlaubnisantrag bis zum Betrieb. Die Übersicht hält den Stand des Verfahrens nachvollziehbar fest. Derzeit liegt unser Antrag bei der Bezirksregierung Münster zur Prüfung.
-
20. April 2026
Gründung des Vereins
Eintragung als nicht wirtschaftlicher Verein und Beschluss der Satzung nach den Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes.
-
1. Juni 2026
Mietverträge unterzeichnet
Verträge für die Flächen von Anbau und Abgabe, ausschließlich gewerblich genutzte Gebäude ohne Wohnnutzung.
-
10. Juni 2026
Sicherheitskonzept erstellt
Bauliche und organisatorische Sicherung nach anerkanntem Widerstandsklassen-Standard, abgestimmt mit der zuständigen Behörde.
-
1. Juli 2026
Antrag bei der Bezirksregierung MünsterVerfahren läuft
Einreichung der vollständigen Unterlagen für die Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Eigenanbau. Anbau und Weitergabe dürfen erst nach Erteilung beginnen.
-
25. August 2026
Sicherheitskonzept fortgeschrieben
Aktualisierung des Konzepts im laufenden Verfahren, abgestimmt mit der zuständigen Behörde.
-
1. September 2026
Mietbeginn der Standorte
Übernahme der Flächen und Beginn der baulichen Herrichtung nach den Vorgaben des Sicherheitskonzepts.
-
9. September 2026
Neue Website mit Warteliste
Freischaltung dieser Seite samt Formular für die Warteliste. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand, sobald die Erlaubnis vorliegt.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich schon Cannabis über den Verein beziehen?
Nein. Unser Antrag auf die Erlaubnis liegt seit dem 1. Juli 2026 bei der Bezirksregierung Münster. Anbau und Weitergabe dürfen erst beginnen, wenn der Bescheid vorliegt.
Du kannst dich aber schon jetzt in unsere Warteliste eintragen. Sobald die Erlaubnis vorliegt, entscheidet der Vorstand über die Aufnahme.
Was ist eine Anbauvereinigung?
Ein eingetragener, nicht gewerblicher Verein, der Cannabis gemeinschaftlich anbaut und ausschließlich an seine eigenen Mitglieder zum Eigenkonsum weitergibt. Nach dem Konsumcannabisgesetz ist das neben dem privaten Eigenanbau der einzige legale Weg, Cannabis zum Eigenbedarf zu beziehen. Die Weitergabe findet nicht öffentlich statt, sondern im Vereinsrahmen.
Wie werde ich Mitglied?
Zurzeit über den Eintrag in unsere Warteliste in der Verwaltungssoftware Cannanas. Dort legst du ein Konto an und trägst dich ein. Über die Aufnahme entscheidet später der Vorstand. Auch wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, hast du keinen Anspruch darauf.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Mindestens 21 Jahre alt, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in Deutschland, keine gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen Anbauvereinigung. Die Mitgliedschaft läuft mindestens drei Monate.
Das Gesetz würde eine Aufnahme schon ab 18 Jahren zulassen. Wir setzen die Grenze bewusst höher, denn das Gehirn entwickelt sich bis etwa Mitte zwanzig weiter, und früher Konsum kann diese Entwicklung beeinträchtigen. Wer noch keine 21 ist, kann bei uns deshalb nicht Mitglied werden.
Welche Mengen sind zulässig?
Das Gesetz begrenzt die Weitergabe auf 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat je Mitglied. Die strengeren Grenzen für 18- bis 20-Jährige spielen bei uns keine Rolle, weil wir erst ab 21 Jahren aufnehmen.
Jede Weitergabe erfolgt persönlich, gegen Vorlage des Mitgliedsausweises und eines amtlichen Lichtbildausweises, und wird dokumentiert. Diese Angaben beschreiben den künftigen Betrieb; derzeit findet keine Weitergabe statt.
Darf ich im Verein oder in der Nähe konsumieren?
Nein. Der Konsum ist in den Räumen des Vereins und im Umkreis von 100 Metern um den Eingangsbereich untersagt, ebenso in Sichtweite von Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätzen und Jugendeinrichtungen.
Wie ist der Anbau abgesichert?
Anbau und Lagerung finden in gesicherten, nicht öffentlich zugänglichen Bereichen statt. Türen und Fenster sind nach anerkanntem Widerstandsklassen-Standard gesichert, der Zutritt ist auf berechtigte Personen beschränkt. Zu Anlagen, Technik und Abläufen veröffentlichen wir aus Sicherheitsgründen keine Details.
Was passiert mit meinen Daten?
Mitgliederdaten werden vereinsintern verarbeitet und nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung behandelt. Für die Verwaltung setzen wir Cannanas als Auftragsverarbeiter ein.
Das Konsumcannabisgesetz verpflichtet Anbauvereinigungen zu einer Dokumentation der Weitergabe, die der zuständigen Behörde auf Verlangen zu übermitteln ist. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.
Wo finde ich Beratung zum Konsum?
Wenn du Fragen zum eigenen Konsum hast oder dir Sorgen um jemanden machst, findest du vertrauliche und kostenfreie Beratung bei den Suchtberatungsstellen des Kreises Steinfurt und bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Im Verein steht dir unser Präventionsbeauftragter zur Verfügung.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Eine Aufnahmegebühr erheben wir nicht. Es fällt ein monatlicher Grundbeitrag nach der gültigen Beitragsordnung an, der per Lastschrift eingezogen wird. Die Kosten der Weitergabe richten sich nach dem Selbstkostenprinzip.
Auf die Warteliste
Solange die Erlaubnis aussteht, führen wir eine Warteliste. Sie läuft über Cannanas, eine in Deutschland entwickelte Software für Anbauvereinigungen, über die später auch Mitgliederverwaltung und Dokumentation abgewickelt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen, sobald wir dürfen. Ein Eintrag in die Warteliste begründet keinen Anspruch.
- Formular öffnen und ein Cannanas-Konto anlegen. Die Verwaltung läuft danach im Web oder in der App für iOS und Android.
- Angaben zu Alter und Wohnsitz machen und den Eintrag absenden.
- Sobald die Erlaubnis vorliegt, entscheidet der Vorstand über die Aufnahme und informiert dich über das Ergebnis.
Eintrag in die Warteliste
Das Formular wird von Cannanas bereitgestellt und liegt nicht auf unserem Server. Damit beim Aufruf dieser Seite nichts an Dritte übertragen wird, laden wir es erst, wenn du es ausdrücklich möchtest.
Mit dem Laden werden deine IP-Adresse und technische Angaben zu deinem Browser an Cannanas übermittelt. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.
Alternativ im neuen Tab öffnen: Auf die WartelisteHilfe zur Anmeldung: support.cannanas.club
Voraussetzungen
- Mindestens 21 Jahre alt
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in Deutschland
- Keine Mitgliedschaft in einer anderen Anbauvereinigung
- Mindestdauer der Mitgliedschaft: drei Monate
- Der Vorstand entscheidet über jede Aufnahme
- Weitergabe erst nach Erteilung der Erlaubnis